
Am 22. September 2021 veröffentlichte das argentinische Ministerium für Produktion und Entwicklung die Ankündigung Nr. 573 / 2021 über Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl (Spanisch: accessorios de Ca ñ Er í as para Soldar a top (Fittings) mit Ursprung in China -codos, ausgenommen codos de 180° y codos de reducción, y tes- de aceros al carbono, en varias formas, fabricados según normas ASME B16.9 y ASTM A234 oder norma äquivalent (IRAM 2607, etcétera), de diámetros externos iguales o Mayores a SESENTA COMA TRES MILÍMETROS (60,3 mm) (designación DOS PULGADAS (2”)) Y menores o Iguales a tropientos venitr É s coma Ocho mil Í Metro (323,8 mm) (designaci ó n doc pulgadas (12") ) en espesores standard y extra pesado) die endgültige Entscheidung über die zweite Antidumping-Sundown-Überprüfung getroffen, die in der Bekanntmachung Nr. 1181 von 2015 festgelegten Antidumpingmaßnahmen beibehalten und weiterhin die FOB-Mindestgrenze von USD 4,67/kg festgelegt, Ein Antidumpingzoll, der der Differenz zwischen dem Mindestpreis und der Zollanmeldung entspricht n Preis wird auf die betreffenden Produkte erhoben, deren Offshore-Zollanmeldungspreis niedriger als der Mindestpreis ist. Die Bekanntmachung wird ab dem Tag der Veröffentlichung wirksam und ist 5 Jahre gültig. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl mit Standard- oder Superstandarddicke, die gemäß ASME b16.9, ASTM a234 und gleichwertigen Standards (wie IRAM 2607) mit einem Außendurchmesser größer oder gleich 60,3 mm und kleiner oder gleich hergestellt werden 323,8 mm, ausgenommen 180-Grad-Winkel, Reduzierkrümmer und T-Stücke aus Kohlenstoffstahl, für Produkte mit den Mercosur-Steuernummern 7307.19.20 und 7307.93.00.
Am 23. Oktober 2008 leitete Argentinien eine Antidumpinguntersuchung zu Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl mit Ursprung in China ein. Gemäß Mitteilung Nr. 11 vom 22. Oktober 2009 hat Argentinien eine positive und endgültige Antidumping-Entscheidung zu den betroffenen Produkten in China getroffen. Am 26. Oktober 2015 gab das ehemalige Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen Argentiniens eine Mitteilung heraus. Gemäß der Ankündigung Nr. 1181 vom 23. Oktober 2015 hat es die erste Antidumping-Sundown-Überprüfung für die betroffenen Produkte in China positiv und endgültig festgelegt und den FOB-Mindestpreis von 4,67 US-Dollar/kg für die betroffenen Produkte festgelegt deren FOB-Ausfuhrpreis niedriger als der Mindestpreis ist, Einführung von Antidumpingzöllen in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestpreis und dem Ausfuhrpreis. Am 15. Oktober 2020 veröffentlichte das argentinische Ministerium für Produktion und Entwicklung die Ankündigung Nr. 552 / 2020, um die zweite Überprüfung und Untersuchung der betroffenen chinesischen Produkte bei Sonnenuntergang einzuleiten.
(zusammengestellt aus: Official Gazette of Argentina)
Originaltext: http://servicios.infoleg.gob.ar/infolegInternet/anexos/350000-354999/354373/norma.htm





